Fachanwalt für
Informationstechnologierecht

Fachliche Expertise

für IT—Recht

Wir wollen nicht alles können. Aber originell und eigentümlich sein. Als Fachkanzlei beschränkt sich unsere Beratungsleistung auf das Informationstechnologierecht. Hier liegt der besondere Schwerpunkt unserer Tätigkeit in den Bereichen Softwarerecht und Datenschutzrecht.

Unsere

Leistungs-

felder

Persönlichkeitsrechte
Big Data
Softwareverträge
Cloud Computing
Vertragsgestaltung
Datenschutzerklärung
Betriebsvereinbarungen
Social Media
E-Commerce

Geübter

Blick

Als Träger der Titel „Fachanwalt“ verfügen wir nachgewiesen über eine besondere Ausbildung im Spezialgebiet und über ein geprüftes Maß praktischer Erfahrung, die durch kontinuierliche Pflichtfortbildung im Umfang von jährlich 45 Zeitstunden weiterentwickelt wird.
Als spezialisierte Kanzlei rechnen wir häufig nicht nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab, sondern nach Stunden gegen Tätigkeitsnachweis. Indem der geübte Experte schon auf den ersten Blick Problembewusstsein hat, erledigt er mehr in einer Stunde als der Generalist, der solches erst entwickeln muss an Ihrem Fall.
Fehler des Generalisten kosten Sie letztlich mehr, weshalb sich die Beratung pro Stunde beim Fachanwalt rechnet und den Mandanten langfristig günstiger kommt.

Bei uns haben Sie einen Namen und keine Nummer.

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