DSGVO: INSOLVENZVERWALTER ALS ÖFFENTLICHE STELLE

Von Roger Gabor   In einem bundesweit bislang einzigartigen Fall hat das Landgericht Stuttgart einen Insolvenzverwalter als öffentliche Stelle im Sinne der DSGVO eingeordnet, weil er hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Konsequenz: Die Zivilgerichte sind für den Insolvenzverwalter nicht zuständig, sondern das Verwaltungsgericht.   Zum Fall:   Eine inhabergeführte Unternehmensgruppe, die sich seit 1952 […]