ARZTBEWERTUNG: INTERNETPORTAL MUSS KRITIK LÖSCHEN

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die vom Bundesgerichtshof im Herbst vergangenen Jahres für Internetprovider postulierten Prüfpflichten noch verschärft:  Es hat dem klagenden Zahnarzt vorläufig einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen zugebilligt. Der Betreiber des Internetforums, der nach eigenen Angaben 150.000 Ärztebewertungen veröffentlicht,  wurde vorläufig zur Unterlassung verpflichtet, will aber gegen das Urteil […]