BERUFSUNFÄHIGKEIT EINES STUDENTEN: ES KOMMT AUF ANGESTREBTEN BERUF AN

Wer im Studium schwer krank wird und deswegen keine adäquate Arbeit mehr aufnehmen kann, darf hoffen: Auf beträchtliche Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das geht einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Stuttgart vor, dass Rechtsanwalt Roger Gabor erstritten hat.   Auszubildende erwartet bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur Schutz gegen den vollständigen Wegfall jeder Möglichkeit der Berufstätigkeit, […]