Erbrecht in Corona-Zeiten: Not-Testamente bei besonderen Gefahrensituationen
Corona-Pandemie COVID-19: Bei besonderen Gefahrensituationen (Todesgefahr, Absperrung, Seereise) sind außerordentliche Testamente (Bürgermeister-, Dreizeugen-, Seetestamente) zulässig.