ACHTUNG! LETZTE CHANCE AUF WIDERRUF – 21.06.2016
Letzte Chance für Verbraucher, alte Immobilien-Darlehensverträge rechtlich zu vernichten. Normalerweise gilt eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer man seine Vertragserklärung auf Abschluss eines Immobilien-Darlehens widerrufen kann. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn die Urkunde, die der Kreditgeber dem Verbraucher zur Verfügung stellt, die gesetzlichen Pflichtangaben zum Widerrufsrecht enthält. Bislang führte eine Widerrufsbelehrung, […]