Beratungszuschuss – Corona Krise. 4.000,- ohne Eigenanteil

Von Roger Gabor

 
Der Bund will schnell und unbürokratisch unterstützen bei der Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken.

 

Das Corona-Virus hat für immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler drastische, teilweise arbeitsplatz- oder existenzbedrohende Auswirkungen. Zunehmend werden Handwerksunternehmen und Dienstleister mit Auftragsstornierungen und -rückgängen konfrontiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat daher die Fördermöglichkeiten für von Corona betroffene KMU sowie Freiberufler erweitert. Hierzu wurde die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt. Dieses bezieht sich auf Förderung für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen. Die Inanspruchnahme einer professionellen Krisenberatung durch uns ist damit für alle von den Fördermöglichkeiten erfassen Unternehmen über dieses Bundesprogramm möglich.

 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen (KMU oder Freiberufler), die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden.

 

Gefördert wird unter anderem:

• Die Ertragsplanung und –verbesserung

• Die Liquiditätsplanung und –verbesserung

• Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs

• Die Unterstützung bei der Kreditantragstellung

 

Anträge können längstens bis zum 31. Dezember 2020 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden.

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